AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der siqua GmbH, Lamprechtstraße 13, 57567 Daaden

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die siqua GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäfts­bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste der siqua GmbH oder der erstmaligen Nutzung der von der siqua GmbH gelieferten Software oder Produkte gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die siqua GmbH diese schriftlich bestätigt. Insbesondere bedürfen spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  3. Die Angestellten der siqua GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäfts­bedingungen hinausgehen.
  4. Die siqua GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die siqua GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von Leistungen der siqua GmbH oder der Lieferung von Produkten einschließlich der Software kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch die siqua GmbH zustande. Die siqua GmbH kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank oder Sparkasse abhängig machen.
  2. Die siqua GmbH ist berechtigt, für jede vom Kunden beantragte Änderung des Leistungsangebotes eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- zu erheben. Für den Fall der Auftragsänderung behält sich die siqua GmbH ferner vor, Liefertermine und Fristen angemessen zu verlängern.
  3. Soweit die siqua GmbH sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der siqua GmbH allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis. Ausnahmen hiervon sind lediglich bei Diensten von Partnerfirmen möglich, die schriftlich im Vertrag benannt werden.
  4. Angebote der siqua GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Kündigung

  1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der siqua GmbH – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

§ 4 Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Unternehmens der siqua GmbH ist die Beratung, Entwicklung, Inbetriebnahme, Wartung und Betreuung von Lösungen und Systemen im Bereich Qualitätskontrolle, Automatisierung, Internet und Intranet.
  2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang A) der siqua GmbH sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben aus der Auftragsbestätigung.
  3. Die Installation von Hard- und Software durch siqua GmbH erfolgt nur aufgrund gesonderter vergütungspflichtiger Vereinbarung. Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen Bedingungen – insbesondere den Arbeitsplatz – zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Leistungen der siqua GmbH werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Übertragungswegen der Deutschen Telekom oder auf der Grundlage von Übertragungswegen anderer, privater Netzbetreiber erbracht.
  5. Die siqua GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen.
  6. Soweit die siqua GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der siqua GmbH erbrachten Dienste und Leistungen sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
    1. die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden jeweils gültigen Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der siqua GmbH die entstandenen Kosten zu erstatten;
    2. der siqua GmbH die vergütungspflichtige Installation technischer Einrichtungen, wie Hard- und Software, zu ermöglichen und die für die Installation erforderlichen Rahmenbedingungen einschließlich Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Installation erfolgt gem. den Bedingungen des § 4 Abs.3.
    3. der siqua GmbH mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Verwendung und zur Teilnahme an den von der siqua GmbH erbrachten Leistungen verwendet wird (Text- und Bildmaterial ist frei von Rechten des Urhebers oder Dritter zu stellen);
    4. dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
    5. die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der siqua GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
    6. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der siqua GmbH erforderlich sein sollten;
    7. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben;
    8. der siqua GmbH erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
    9. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    10. nach Abgabe einer Störungsmeldung die der siqua GmbH durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
  2. Der Kunde verpflichtet sich des weiteren, der siqua GmbH innerhalb eines Monats
    1. jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
    2. bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
    3. jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der siqua GmbH geführt wird,

    anzuzeigen.

  3. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (D) und (E) genannten Pflichten ist die siqua GmbH sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (A) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  4. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die siqua GmbH im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die siqua GmbH nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

§ 6 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste, Leistungen und Produkte von der siqua GmbH durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste, Leistungen und Produkte einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der siqua GmbH-Dienste, Leistungen und Produkte durch Dritte entstanden sind.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Monatliche / jährliche Entgelte sind, sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus der Leistungsangebot etwas anderes ergibt, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats / Jahres anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich / jährlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats / Kalenderjahres zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen bzw. 1/360 des jährlichen Entgelts berechnet.
  2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
  4. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.
  5. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Die siqua GmbH hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

§ 8 Aufrechnungs- u. Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche der siqua GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der siqua GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom, Störungen im Bereich der Dienste anderer, privater Netzbetreiber usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der siqua GmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der siqua GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat die siqua GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die siqua GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als drei Werktage, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur der siqua GmbH zurückgreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Leistungen nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste oder Leistungen wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Leistungen unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von der siqua GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die siqua GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 9 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die siqua GmbH berechtigt, den Anschluss zu sperren bzw. ihre Dienste einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist die siqua GmbH außerdem dazu berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass die siqua GmbH eine höhere Zinslast nachweist.
  3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die siqua GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der siqua GmbH vorbehalten.
  4. Kommt der Kunde mit einem vereinbarten Teilzahlungsbetrag des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Gesamtbetrages für gelieferte Produkte, die nicht Gegenstand eines Miet- oder Leistungsvertrages sind, in Verzug, so ist die siqua GmbH ferner dazu berechtigt, den Gesamtbetrag sofort fällig zu stellen.
  5. Bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der siqua GmbH. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, so behält sich die siqua GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der siqua GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen, saldiert und vom Kunden anerkannt worden sind.
  6. Kommt der Kunde durch Verweigerung der Annahme von Diensten, Leistungen oder der Lieferung von Produkten der siqua GmbH in Verzug, so ist die siqua GmbH darüber hinaus berechtigt, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat zu verlangen.

§ 10 Testlieferungen, Demonstrationsversionen

  1. Alle für Test- und Demonstrationszwecke von der siqua GmbH gelieferten Gegenstände, wie Hardware, Software einschließlich Datenträger und Dokumentationen, bleiben im Eigentum von der siqua GmbH. Die Gegenstände dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der siqua GmbH und ausschließlich zu Test- und Demonstrationszwecken genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit am Sitz der siqua GmbH herauszugeben.
  2. Die siqua GmbH ist berechtigt, für die Überlassung von Test- und Demonstrationsversionen eine Schutzgebühr in Höhe von € 30,- pro Version zu berechnen.
  3. Bei kostenlosen Teilinstallationen und Demonstrationsversionen haftet die siqua GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen weder ausgeschaltet noch umgangen werden.
  5. Die Weitergabe von Demonstrationsversionen an Dritte ohne vorherige Zustimmung der siqua GmbH ist nicht gestattet.
  6. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden gegen Abs. (4) und (5) behält sich die siqua GmbH die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

§ 11 Kundendienst

  1. Die siqua GmbH wird Störungen ihrer eigenen technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr).
  2. Zu diesem Zweck unterhält die siqua GmbH eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. (1) genannten Zeiten oder per Email erreicht werden kann.

§12 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der siqua GmbH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die siqua GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich die siqua GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die siqua GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
  4. Die siqua GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die durch die siqua GmbH mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der siqua GmbH-Dienste für ihn oder Dritte nicht bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
  5. Soweit dieses in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 13 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der siqua GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die siqua GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste oder Leistungen übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  2. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der Deutschen oder auf Übertragungswegen anderer, privater Netzbetreiber eingetreten, gelten die im Verhältnis von Telekom oder der anderen, privaten Netzbetreiber und der siqua GmbH anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der siqua GmbH gegenüber ihren Kunden entsprechend.
  3. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten der siqua GmbH, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der siqua GmbH, oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die siqua GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf € 1.500,- beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 14 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der siqua GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste und Leistungen der siqua GmbH oder dadurch entstehen, dass der Kunde sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 15 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

  1. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die siqua GmbH, ist diese gesondert abzugelten.
  2. Verpackungsmaterial kann vom Kunden auf Kosten der siqua GmbH an eine von ihr mitgeteilte Stelle übersandt werden.
  3. Für den Fall der Lieferung von Waren ins Ausland hat der Kunde fristgerecht alle Nachweise, die zur Aus- und Einfuhr benötigt werden, auf seine Kosten zu beschaffen. Mehrkosten oder Lieferverzögerungen gehen nicht zu Lasten der siqua GmbH, wenn vorgenannte Nachweise fehlerhaft oder unvollständig sind oder nicht ordnungsgemäß vom Kunden vorgelegt wurden.
  4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der siqua GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der siqua GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
  5. Soweit die siqua GmbH Produkte im Auftrage des Kunden installiert, verpflichtet sich dieser, die Produkte sofort zu testen und die siqua GmbH gegenüber Mängel und sonstige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die siqua GmbH kann die Abgabe einer Übernahmeerklärung verlangen, wenn das installierte Produkt im wesentlichen funktioniert.
  6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der siqua GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die siqua GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit-)Eigentum der siqua GmbH durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf die siqua GmbH übergehen.
  7. Die siqua GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
    Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der siqua GmbH gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf € 1.500,- beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 16 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

  1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der siqua GmbH auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
  2. Bei Software-Lieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der siqua GmbH.
  3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der von der siqua GmbH durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Das Nutzungsrecht an einer von der siqua GmbH entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung für den internen Gebrauch des Kunden. Vervielfältigungen für den internen Gebrauch des Kundens bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der siqua GmbH. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
  5. Wird von Abs. (4) abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzmerkmale tragen.
  6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, die siqua GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung der siqua GmbH keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und der siqua GmbH auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
  7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der siqua GmbH eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die siqua GmbH das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
    1. den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,
    2. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
    3. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
    4. den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
  8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der siqua GmbH gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Daaden, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der siqua GmbH.
  2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden der siqua GmbH gebunden.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.

Anhang – Allgemeine Leistungsbeschreibung

1. Internetdomains

  1. Soweit Gegenstand der Leistungen der siqua GmbH auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde verpflichtet.
  2. Die siqua GmbH hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für Subdomains.
  3. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die siqua GmbH hiervon unverzüglich unterrichten. Die siqua GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess-­ und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 8.000,-) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde die siqua GmbH hiermit frei.

2. E­mail und Newsgroups

  1. Soweit Gegenstand der Leistungen der siqua GmbH auch die Vergabe einer oder mehrerer E­mail Adressen ist, gilt der in § 3 b) erklärte Gewährleistungsausschluss sinngemäß auch für E-mail Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden. Die siqua GmbH behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt werden) über den Account des Kunden ist untersagt, sofern dabei insgesamt mehr als 100 Empfänger im Monat angeschrieben werden. Ebenso ist das Versenden von Nachrichten mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch den Empfänger („UCE“) untersagt.
  2. Soweit Gegenstand der Leistungen der siqua GmbH auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen der siqua GmbH.

3. Sonstige Leistungen

Soweit einzelne Leistungen der siqua GmbH nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für Leistungen, die die siqua GmbH auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz erbringt, kann sie auch An­ und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihr eine Pauschale von € 0,70 zu.

4. Rechte Dritter

  1. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom der siqua GmbH erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber­, Datenschutz­ und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die siqua GmbH behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die siqua GmbH von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für die siqua GmbH keine Prüfungspflicht.
  2. Die siqua GmbH ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf den Webservern Rechte Dritter verletzen könnten, zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird die siqua GmbH unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde die siqua GmbH frei.

5. Datenschutz

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up­ und Downloads), von der siqua GmbH während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die siqua GmbH auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
  2. Die siqua GmbH verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die siqua GmbH wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die siqua GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
  3. Die siqua GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die siqua GmbH das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

6. Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, die siqua GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

7. Urheberrechte

Soweit die siqua GmbH für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

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